Diese übersichtliche Darstellung ist von der IG-Kultur Vorarlberg. Wir bitten Euch bei etwaigen Fragen immer an uns, die IG-Kultur oder die IG-Freie Theater zu wenden.

Lieber einmal zu viel gefragt, als sich alleine zu fühlen in diesem Dschungel an Informationen!

May be an image of text that says "zu Vorarlberg nd:10.3.2021 veröffentlichter Maßnahmen ab 15. Geschlossener Veranstaltungen Außenraum| outdoor Kultur außerschul. Jugendarbeit Sportb Jahre Gruppe max. Personen indoor Selbsthilfegruppen Personen Gastronomie ? ? ✓ gekennzeichnet Sitzplatz gewählt x ? Stehplatz x x x x x Präventionskonzept x x Covid-19-Beauftragte'r (Gäste-) x ✓ x x FFP2-Maskenpflicht ? ✓ x Einhaltung2 Meter Abstandsregelung ? PCR-Test gültig ? Antgn-Test ✓ Teststraßen| Std. d.gültig Răume) ✓ Räume) (zwischenTischen) ✓ (geschi. 一 n ✓ komplett geimpft ? ✓ Covid-1 genesen ? ✓ Ankündigungen &Aussendung ? x www.igkultur-vbg.at ? ? ? ? ? ? kultur vorarlberg"

Öffnungsschritte ab 15. März in Vorarlberg:

Öffnungsschritte in der Modellregion Vorarlberg gibt es in den folgenden Bereichen: außerschulische Jugendarbeit, Kultur und Sport für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Selbsthilfe, Veranstaltungen und Tagesgastronomie. Folgende Regelungen gelten für die jeweiligen Bereiche:

Außerschulische Jugendarbeit und Kultur

–          Kann in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden

–          Bei Aktivitäten in geschlossenen Räumen besteht Testpflicht

–          Gruppengröße: maximal 10 Menschen in geschlossenen Räumen, 20 im Freien

–          Verpflichtendes Präventionskonzept

–          Registrierungspflicht

–          Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test, Selbsttest an der Teststraße oder zuhause

 

Sport bis 18 Jahre

–          Kann in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden

–          Erlaubt sind Trainings mit 2 Meter Abstand in allen Sportarten (kurzfristige Unterschreitung ist möglich), keine Sportarten mit Kontakten bei sportartspezifischer Ausübung.

–          Test-Pflicht, wenn Sport in geschlossenen Räumen stattfindet

–          Gruppengröße: maximal 10 Menschen in geschlossenen Räumen, 20 im Freien

–          Verpflichtendes Präventionskonzept

–          Registrierungspflicht

–          Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test, Selbsttest an der Teststraße oder zuhause

 

Treffen von Selbsthilfegruppen:

–          Können in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden

–          FFP2-Masken-Pflicht in geschlossenen Räumen

–          Der Mindestabstand von 2 Metern ist einzuhalten

–          Registrierungspflicht

–          Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test, Selbsttest an der Teststraße oder zuhause

 

Veranstaltungen

–          Nur mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen

–          Können in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden

–          Test-Pflicht für alle Veranstaltungen

–          FFP2-Pflicht bei allen Veranstaltungen

–          Die Obergrenze für BesucherInnen für Veranstaltungen beträgt 100 Personen und max. 50 Prozent des Fassungsvermögens.

–          Gäste – Registrierungspflicht

–          Verpflichtendes Präventionskonzept

–          Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test, Selbsttest an der Teststraße oder zuhause

 

Öffnung der Gastronomie

–          Behördlicher Antigen- oder PCR-Test notwendig

–          In geschlossenen Räumen und im Freien möglich

–          2 Meter Abstand zwischen den Tischen

–          Pro Tisch max. 4 Erwachsene aus max. 2 Haushalten zuzüglich minderjährige Kinder ODER gemeinsamer Haushalt

–          Selbstbedienung nur mit besonderen hygienischen Vorkehrungen

–          Gäste- Registrierungspflicht

–          Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test oder Selbsttest an der Teststraße

 

2021-03-15T16:10:37+01:00
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