Diese übersichtliche Darstellung ist von der IG-Kultur Vorarlberg. Wir bitten Euch bei etwaigen Fragen immer an uns, die IG-Kultur oder die IG-Freie Theater zu wenden.
Lieber einmal zu viel gefragt, als sich alleine zu fühlen in diesem Dschungel an Informationen!
Öffnungsschritte ab 15. März in Vorarlberg:
Öffnungsschritte in der Modellregion Vorarlberg gibt es in den folgenden Bereichen: außerschulische Jugendarbeit, Kultur und Sport für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Selbsthilfe, Veranstaltungen und Tagesgastronomie. Folgende Regelungen gelten für die jeweiligen Bereiche:
Außerschulische Jugendarbeit und Kultur
– Kann in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden
– Bei Aktivitäten in geschlossenen Räumen besteht Testpflicht
– Gruppengröße: maximal 10 Menschen in geschlossenen Räumen, 20 im Freien
– Verpflichtendes Präventionskonzept
– Registrierungspflicht
– Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test, Selbsttest an der Teststraße oder zuhause
Sport bis 18 Jahre
– Kann in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden
– Erlaubt sind Trainings mit 2 Meter Abstand in allen Sportarten (kurzfristige Unterschreitung ist möglich), keine Sportarten mit Kontakten bei sportartspezifischer Ausübung.
– Test-Pflicht, wenn Sport in geschlossenen Räumen stattfindet
– Gruppengröße: maximal 10 Menschen in geschlossenen Räumen, 20 im Freien
– Verpflichtendes Präventionskonzept
– Registrierungspflicht
– Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test, Selbsttest an der Teststraße oder zuhause
Treffen von Selbsthilfegruppen:
– Können in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden
– FFP2-Masken-Pflicht in geschlossenen Räumen
– Der Mindestabstand von 2 Metern ist einzuhalten
– Registrierungspflicht
– Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test, Selbsttest an der Teststraße oder zuhause
Veranstaltungen
– Nur mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen
– Können in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden
– Test-Pflicht für alle Veranstaltungen
– FFP2-Pflicht bei allen Veranstaltungen
– Die Obergrenze für BesucherInnen für Veranstaltungen beträgt 100 Personen und max. 50 Prozent des Fassungsvermögens.
– Gäste – Registrierungspflicht
– Verpflichtendes Präventionskonzept
– Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test, Selbsttest an der Teststraße oder zuhause
Öffnung der Gastronomie
– Behördlicher Antigen- oder PCR-Test notwendig
– In geschlossenen Räumen und im Freien möglich
– 2 Meter Abstand zwischen den Tischen
– Pro Tisch max. 4 Erwachsene aus max. 2 Haushalten zuzüglich minderjährige Kinder ODER gemeinsamer Haushalt
– Selbstbedienung nur mit besonderen hygienischen Vorkehrungen
– Gäste- Registrierungspflicht
– Eintritt durch: PCR-Test, Antigen-Test oder Selbsttest an der Teststraße